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10.11.2022
EU-Wettbewerbsrecht gilt auch für Nicht-EU-Firmen

Europaparlament verabschiedet neue EU-Regeln gegen ausländische Subventionen, die den Binnenmarkt verzerren – Gesetzeslücke wird geschlossen

“Europas Binnenmarkt ist offen für einen fairen internationalen Handel und Investitionen aus Nicht-EU-Staaten. Zugleich müssen wir für einen fairen Wettbewerb sorgen und dürfen nicht weiter erlauben, dass unsere Unternehmen gegenüber massiv subventionierten Nicht-EU-Konkurrenten den Kürzeren ziehen. Jeder, der im Binnenmarkt Geschäfte machen will, muss sich genauso an die EU-Wettbewerbsregeln halten wie heimische Firmen. Dafür sorgen wir mit den neuen EU-Regeln gegen ausländische Subventionen, die den Wettbewerb im Binnenmarkt verzerren”, sagt Angelika Winzig, ÖVP-Delegationsleiterin im Europaparlament, zur heutigen Plenarabstimmung über die entsprechende neue EU-Verordnung.

“Wenn ausländische Unternehmen die Kontrolle über europäische Unternehmen übernehmen oder an öffentlichen Ausschreibungen in Europa teilnehmen wollen, dann muss die Europäische Kommission sicherstellen, dass sie unter ähnlichen Bedingungen agieren, wie europäische Unternehmen, die strengen Regeln für staatliche Beihilfen unterliegen. So schließen wir eine Gesetzeslücke, die es schon viel zu lange gegeben hat”, sagt Winzig. “Unsere Botschaft ist klar: Wer sich an unsere Regeln hält, ist am Binnenmarkt willkommen. Wer unfair spielt, muss draußen bleiben.”

Nach den neuen EU-Regeln müssen Firmenzusammenschlüsse oder Investitionen in Zukunft der Kommission gemeldet werden, wenn es sich mindestens 50 Millionen Euro an ausländischen Subventionen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 500 Millionen Euro handelt und Nicht-EU-Unternehmen die Kontrolle über EU-Gesellschaften übernehmen wollen. Dasselbe gilt für die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen in der EU, wenn mehr als 250 Millionen Euro an ausländischen Subventionen fließen sollen. Firmenzusammenschlüsse, ausländische Investitionen und Angebote bei Ausschreibungen könnten verboten werden oder nur unter Auflagen zugelassen werden – genau wie bei den EU-internen Wettbewerbsregeln für europäische Unternehmen. Wenn meldepflichtige Zusammenschlüsse oder Angebote nicht gemeldet werden, können Geldbußen verhängt werden. Nach der heutigen Abstimmung im Plenum müssen noch die Mitgliedstaaten formell zustimmen, dann können die neuen EU-Regeln gegen ausländische Subventionen in Kraft treten.