JETZT WAHLKARTE BEANTRAGEN!

VORZUGSSTIMMENVERGABE LEICHT GEMACHT

Sie können am 26. Mai das Wahllokal in Ihrer Heimatgemeinde nicht aufsuchen? Nutzen Sie die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Online

Die Wahlkarte kann ab sofort bis 22. Mai 2019 online beantragt werden:

App ``Digitales Amt``

Die Wahlkarte kann die Wahlkarte per App beantragt werden. Ab sofort gibt es das Digitale Amt als App für Android und iOS Smartphones im jeweiligen Store:

Schriftlich

Die Wahlkarte können Sie bis spätestens 22. Mai 2019 per Post, Fax oder E-Mail bei Ihrer Gemeinde beantragen.

Mündlich

Die mündliche (nicht telefonische) Beantragung der Wahlkarte direkt im Gemeindeamt und persönliche Abholung ist bis 24. Mai 2019 möglich.

Vergeben Sie Partei und Vorzugsstimme.
Die Wahlkarte – also das Kuvert – muss unbedingt an der dafür vorgesehenen Stelle unterschrieben werden. Ansonsten ist die Stimme ungültig.

Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag bis 17:00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt sein.
Deshalb sollte sie spätestens am Di., 21.5.2019, aufgegeben werden.